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Absturzsichernde Verglasung

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Absturzsichernde Verglasung

Die Absturzsichernde Verglasung wird dort angebracht, wo eine Absturzgefahr besteht und die Verglasung dient zum Schutz. Hier passende Beispiele: In Skyscrapern sind die Fenster auf Raumhöhe, am Treppengelände und am Balkon mindestens bis zur Hüfte. Die Anwendung der Absturzsichernden Verglasung werden von der TRAV (Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernde Verglasungen) beschrieben und wurden von der DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) festgelegt.

Die Fenster werden nach DIN-18008 mit VSG (Verbund-Sicherheits-Glas), ESG (Einscheiben-Sicherheits-Glas) oder aus einer Kombination dieser Gläser hergestellt. 

Einsatzgebiete Absturzsichernde Verglasung

Nach den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer und den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger sind Absturzsicherungselemente bei einem Höhenunterschied von 1 m bis 12 m zwischen den Verkehrsflächen erforderlich. Die Höhe des Fallschutzglases oder der Brüstung muss mindestens 90 cm betragen.

Im Falle eines möglichen Absturzes aus einer Höhe von mehr als 12 m gilt eine Brüstungshöhe von sogar 110 cm als Mindestanforderung. Bei Aufzugsschächten sind oft zusätzliche Vorschriften zu beachten, da sie größeren Belastungen ausgesetzt sind.

Bauelemente die vom Herabstürzen gesichert werden sollten:

- Treppengeländer

- bodentiefe und raumhohe Fenster

- Tragende Brüstungselemente

- Verglasung von Aufzügen

IGLO 5

- 5-Kammerprofil Klasse A
- Bautiefe 70mm
- 2 Dichtungsebenen
- In 2 Designvarianten

ab 44€

SOFTLINE

- Kiefer, Meranti oder Lärche
- Rahmenbautiefe 78mm
- 2 TPE Dichtungsebene
- Reiche Auswahl von Deckfarben (RAL-Farbpalette)

ab 44€

MB-86 SI

- 3-Kammersystem
- Rahmenbautiefe 77mm
- Mit hoher thermischer Trennung
- gemäß der RAL Palette und holzähnliche Furniere

ab 44€

Einsatzgebiete Absturzsichernde Verglasung

Die Stabilität der Fallschutzverglasung muss unbedingt erhalten bleiben, wenn Personen oder Gegenstände getroffen werden. Sie darf unter keinen Umständen durchstochen oder gebrochen werden.

Außerdem muss die Verglasung mit Folie ausgestattet sein, die bei einem Unfall vor Splitter schützt. 

Die verwendete Glasart muss ausreichend stoßfest sein oder im Falle eines Bruchs eine ausreichende Resttragfähigkeit aufweisen, um auch ein Absplittern zu verhindern. Es ist darauf zu achten, dass der Nachweis der statischen Tragfähigkeit und der Widerstandsfähigkeit gegen das Auftreffen von Personen stets erbracht wird.

Absturzsichernde Verglasung nach TRAV

Klasse 1

Eine Absturzsicherung ist nur durch Verglasungen gegeben, z. B. bei raumhohen Festverglasungen ohne Trennwände und Handläufe. In diesem Fall wird die Verwendung von Verbundsicherheitsglas sowohl bei Einfach- als auch bei Doppelverglasung empfohlen.

Klasse 2

Bei Verglasungen der Kategorie B handelt es sich um Einfachverglasungen, bei denen zusätzlich ein durchgehender Handlauf empfohlen wird, der die einzelnen Elemente der Schwelle miteinander verbindet.
Im Falle der Beschädigung eines der Elemente muss der Handlauf seine Tragfähigkeit eindeutig auf die angrenzende Verglasung übertragen. Aus statischer Sicht muss auch der Handlauf selbst so konstruiert und dimensioniert werden, dass er den Verlust des Schwellenelements kompensiert.
Nach DIN 18008 darf in diesem Glasaufbau nur Verbundsicherheitsglas verwendet werden.

Klasse 3

Diese Klasse wird durch den Handlauf definiert, der unabhängig von der Verglasung getragen wird. Die Verglasung ist ohne statische Belastung ausgelegt und füllt nur den Bereich unterhalb des Handlaufs aus.