Die KfW fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt wurde. Darüber hinaus müssen Sie:
Besitzen Sie eine Wohnung oder ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit bis zu 2 Wohneinheiten,
ein Erstkäufer einer renovierten Wohnung oder eines renovierten Ein- oder Zweifamilienhauses sein, oder
eine Wohnungseigentümergemeinschaft sein, die sich aus Privatpersonen zusammensetzt.
Jede Wohnung kann mit bis zu 18.750 € bezuschusst werden. Die Wohnung zeichnet sich durch einen eigenen Eingang, Küche, Toilette und fließendes Wasser aus. Eine flexible Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zur Erreichung des KfW-Effizienzhausstandards führen. Hierbei handelt es sich um einen technischen Standard, bei dem anhand verschiedener Zahlenwerte ermittelt wird, wie hoch der Jahres-Primärenergieverbrauch im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau ist. Je geringer der Verbrauch, desto besser die Energieeffizienz. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Typ des Energiesparhauses.
KfW-Effizienshaus-Typ | Höhe des Zuschusses |
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KfW-Effizienzhaus 55 | 25,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 18.750 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 70 | 20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 85 | 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 11.250 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 100 | 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 9.375 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 115 | 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 Euro für jede Wohneinheit |
Einzelmaßnahmen | 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit |
Wenn Sie nicht den Standard eines KfW-Effizienzhauses anstreben, werden auch Einzelmaßnahmen gefördert. Dazu zählen:
Darüber hinaus werden auch Baunebenkosten (z.B. Leistungen von Architekten und Ingenieuren), Renovierungskosten (z.B. Verputzen der Außenwanddämmung) sowie Beratungs-, Planungs- und Baubetreuungsleistungen finanziert.
Im Rahmen des KfW-Effizienzhauskonzepts wird besonderer Wert auf die Minimierung von Wärmebrücken und die Gewährleistung der Luftdichtheit des Gebäudes gelegt. Zu den wichtigsten Maßnahmen in diesem Zusammenhang gehört der energetische Austausch von Fenstern und Türen. Sowohl für Fenster als auch für Türen gelten technische Mindestanforderungen, um für eine Finanzierung in Frage zu kommen.
Die folgenden Höchstwerte für Wärmedurchgangskoeffizienten von Fenster und Türen sind einzuhalten:
Bauteil | Maximaler Uw |
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Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Mehrscheibenisolierverglasung | 0,95 |
Barrierearme Fenster, Balkon- und Terrassentüren | 1,1 |
Ertüchtigung von Fenstern und Kastenfenstern sowie Fenster mit Sonderverglasung | 1,3 |
Dachflächenfenster | 1,0 |
Austausch von Fenstern an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Bausubstanz | 1,41 |
Ertüchtigung von Fenstern an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Bausubstanz | 1,6 |
Hauseingangstüren (Außentüren beheizter Räume) | 1,3 |
1= bei echten glasteilenden Sprossen gilt ein um 0,2 W/m2K erhöhter Anforderungswert -> 1,6 W/m2K